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Was geschieht genau, wenn ein neues Gen in die Pflanze eingeführt wird?
Mit der Gentechnik kann ein einzelnes Gen in eine Pflanze eingeführt und der Pflanze dadurch eine einzige neue Eigenschaft vermittelt werden. Bei der klassischen Züchtung werden dagegen alle Eigenschaften zweier Organismen vermischt. Das neu eingeführte Gen ist – genauso wie alle anderen, bereits vorhandenen Gene – für die Herstellung eines bestimmten Proteins zuständig. Mit der Gentechnologie können zusätzlich regulatorische Informationen übertragen werden, die präzise steuern, wann und in welchen Pflanzenteilen das neue Protein hergestellt werden soll.Wurde ein neues Gen auf eine Pflanze eingeführt, wird mit molekulare Techniken nachgeprüft, ob die Übertragung so stattgefunden hat, dass das Gen an die nächste Generation weitergegeben werden kann. Danach wird die Pflanze (eine so genannt transgene Pflanze) unter kontrollierten Bedingungen in einem Kulturraum oder Gewächshaus herangezogen, um überprüfen zu können, ob sie neue Eigenschaften und insbesondere das erwünschte Merkmal aufweist [Nida, 1996]. Ob das eingeführte Merkmal vorhanden ist, kann mit verschiedenen Tests nachgewiesen werden: Mit biochemischen und enzymatischen Tests, Untersuchungen an Tieren und Wachstumsanalysen. Wenn diese Tests abgeschlossen sind, wird die Pflanze in Freisetzungsversuchen über mehrere Wachstumsperioden auf dem Feld beobachtet, um sicherzustellen, dass nur die erwünschten Veränderungen stattgefunden haben.Solche Freisetzungsversuche müssen in der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bewilligt werden (siehe Gesetzliche Bestimmungen). Das BUWAL unterbreitet das Gesuch gleichzeitig dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH). Bei Bedarf werden zusätzlich externe Fachexperten oder Fachkommissionen hinzugezogen. Das BUWAL fällt seinen Entscheid unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der verschiedenen Ämter und Fachpersonen.Im Rahmen der Freisetzungsversuche wird überprüft, ob die Pflanze normal aussieht und wächst, und ob die für Lebensmittel verwendeten Pflanzenteile den erwarteten Eigenschaften entsprechen. Zu diesem Zeitpunkt kann entschieden werden, ob die gentechnisch veränderte Pflanze mit der unveränderten Pflanzensorte gekreuzt werden soll, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass sie sich wie die ursprüngliche Pflanze verhält. In dieser Phase werden auch mögliche Auswirkungen der Pflanze auf Tiere wie Vögel, unschädliche Insekten oder Säugetiere untersucht, und es wird überprüft, ob die Pflanze Eigenschaften eines Unkrauts annehmen könnte.Die Schweizer Bestimmungen sind mit dem amerikanischen Bewilligungsverfahren grundsätzlich vergleichbar. In den USA müssen entsprechende Gesuche für Freisetzungsversuche dem Landwirtschaftsministerium (USDA) unterbreitet werden. Wenn die Pflanze ein Pestizidgen enthält, muss auch die Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) ins Bewilligungsverfahren eingeschaltet werden. Die EPA überprüft die vom Gesuchsteller eingereichten Daten darüber, in welchen Pflanzenteilen das neue Protein hergestellt wird [Sims, 1996], und untersucht die Aspekte zur Lebensmittelsicherheit. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die Pflanze durch die Veränderungen giftig geworden ist oder Allergien auslösen kann. Ausserdem kontrolliert diese Stelle die Studien, die zu den Auswirkungen der neuen Sorte auf unschädliche Insekten und andere Tiere durchgeführt wurden [Shelton, 2000].Bevor für die Pflanze die Zulassung zum Lebensmittelmarkt erteilt wird, prüft die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration, FDA) auf der Grundlage der vom Gesuchsteller unterbreiteten analytischen Tests, ob die Nährstoffzusammensetzung der Pflanze herkömmlichen Sorten entspricht [Taylor, 1999], und ob das neu eingeführte Protein toxische oder allergene Eigenschaften aufweist [Harrison, 1996].In der Schweiz werden gentechnisch veränderte Lebensmittel vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft. Da einerseits bezüglich der vom Gesuchsteller eingereichten Daten vergleichbare Anforderungen wie in den USA gelten, und da andererseits alle bisher in der Schweiz eingereichten Gesuche für GVO-Lebensmittel (Link) bereits die Hürde des amerikanischen Bewilligungsverfahrens genommen haben, wurden den Schweizer Behörden in diesen Fällen dieselben Untersuchungen und Studien vorgelegt. Der genaue Ablauf des Bewilligungsverfahrens in der Schweiz und die Kriterien zur Prüfung gentechnisch veränderter Lebensmittel sind im Internet publiziert (Link).
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