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Sind Freisetzungsversuche von GVO-Pflanzen nicht zu gefährlich, weil die Auswirkungen nicht genau vorhersehbar sind?
Wachstum und Entwicklung von Pflanzen werden durch Faktoren beeinflusst, die sich im Gewächshaus nicht ohne Weiteres simulieren lassen, zum Beispiel durch Regenfälle, Wind, Dürreperioden und Überschwemmungen. Versuche zum Wachstum von Pflanzen unter konstanten und kontrollierten Bedingungen im Gewächshaus liefern zwar wichtige Daten, geben aber nur bedingt darüber Aufschluss, wie sich die Pflanzen unter natürlichen Bedingungen im Feld entwickeln werden. Klein angelegte Feldversuche sind deshalb ein wichtiges Instrument zur Prüfung von GVO-Sorten. Ohne die daraus gewonnenen Informationen wäre es sehr schwierig, das Ergebnis bei grösser angelegten Feldversuchen und beim Anbau abzuschätzen.In der Schweiz müssen Freisetzungsversuche vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bewilligt werden. Mit dem Bewilligungsgesuch müssen ausführliche Informationen zu verschiedenen Aspekten des Versuchs vorgelegt werden. Dazu gehören Informationen zur Art der Pflanze, zur Herkunft und Art jedes eingeführten Gens und dessen Produkts, zur Zielsetzung des Versuchs, zu Zeitplan und Ort der Durchführung und zu den vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung der Pflanze ausserhalb des Versuchsgeländes. Das BUWAL unterbreitet das Gesuch zur Stellungnahme dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) sowie der kantonalen Fachstelle und entscheidet über die Bewilligung. In der Schweiz wurden 1991/1992 an der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt in Changins zwei erste Freisetzungsversuche mit transgenen, virusresistenten Kartoffeln durchgeführt. Zwei weitere Freisetzungsversuche mit transgenen Kartoffeln und mit insektenresistentem Mais wurden nicht bewilligt. Ein weiteres Gesuch zur Freisetzung von pilzresistentem Weizen ist kürzlich abgelehnt worden. Eine Liste mit den aktuellen Gesuchen und Verfügungen ist im Internet publiziert (Öffentliches Register - Freisetzungsversuche).In den USA müssen Gesuche dem Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) des Landwirtschaftsministeriums eingereicht werden (Link). Das Bewilligungsverfahren für Freisetzungsversuche ist aber grundsätzlich vergleichbar mit den Schweizer Bestimmungen. In den USA wurden von 1987 bis 2000 über 6700 Feldversuche durchgeführt (Link).
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