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Welche potenziellen Gesundheitsrisiken gehen von den GVO-Lebensmitteln aus?
Es gibt allgemeine und spezifische Aspekte zu den Risiken von GVO-Lebensmitteln. Spezifische Aspekte müssen von Fall zu Fall untersucht werden: wie bei herkömmlichen Lebensmitteln, ist auch jedes GVO-Lebensmittel einzeln hinsichtlich seiner Sicherheit zu prüfen.Zu den allgemeinen Aspekten gehört die Befürchtung, dass Antibiotika-Resistenzgene auf Darmbakterien übertragen werden könnten und sich dadurch Infektionskrankheiten schwieriger oder gar nicht behandeln lassen. Antibiotika-Resistenzgene werden in der Gentechnologie manchmal zur Markierung von Zellen eingesetzt, welche neu eingeführte Gene aufgenommen haben. Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Aufnahme von Antibiotika-Resistenzgenen aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln durch Darmbakterien sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschliessen. Damit dieser Fall eintreten würde, müssen mehrere höchst unwahrscheinlichen Ereignissen stattfinden, z.B. müsste die eingenommene DNA den Verdauungsenzymen entgehen und nicht abgebaut werden, sie müsste intakt in die Bakterienzelle gelangen, und dieses Bakterium müsste überleben und sich vermehren können [Salyers, 1997]. Es gibt zwar tatsächlich zunehmend Probleme mit antibiotikaresistenten Bakterien, ihr Auftreten hängt jedoch nicht mit GVO-Pflanzen oder -Lebensmitteln zusammen, sondern ist wahrscheinlich vor allem auf den unsystematischen Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin (Link) und möglicherweise in der Tiermast zurückzuführen.Als weiteres Risiko von gentechnisch veränderten Lebensmitteln wird oft ein möglicher Zusammenhang mit Allergien gesehen. Die Unternehmen müssen bei gentechnisch veränderten Pflanzen den Gehalt an Allergenen mit herkömmlichen Sorten vergleichen und belegen, dass der Gehalt jedes bekannten Allergens innerhalb der normalen Grenzen liegt. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass das neu eingeführte Protein keine Eigenschaften eines bekannten Allergens aufweist (siehe Gesetzliche Bestimmungen).Dieses Kriterium war beim "StarLink"-Mais nicht erfüllt. Diese gentechnisch veränderte Maissorte enthält ein Protein, das die Pflanze vor Insektenfrass schützt. "StarLink"-Mais war von den zuständigen US-Behörden für die Verwendung im Tierfutter-Bereich, nicht aber für den Lebensmittel-Bereich zugelassen worden, weil der Nachweis noch fehlte, dass das eingeführte Protein keine Allergien verursacht. In den USA kam es aber in der Folge zum Rückruf einiger Lebensmittel-Produkte, bei denen trotz der fehlenden Zulassung Spuren dieser Maissorte festgestellt worden waren.Zur Abschätzung der allergenen Eigenschaften eines Proteins müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu zählen die Grösse des Proteins, Ähnlichkeiten mit bekannten Allergenen, die Stabilität im menschlichen Verdauungstrakt und die Empfindlichkeit gegen Hitze. Hinsichtlich der letzten beiden Punkte lagen zum Protein, das in den "StarLink"-Mais eingeführt worden war, keine eindeutigen Daten vor. Dennoch waren die Konsumenten zu keiner Zeit in direkter Gefahr. Selbst wenn nämlich festgestellt werden sollte, dass das cry9C-Protein allergene Eigenschaften aufweist, müssten grosse Mengen des Proteins eingenommen werden, damit es zu allergischen Reaktionen kommen könnte. Dies ist jedoch höchst unwahrscheinlich. Das Protein lag nämlich nur in sehr geringer Konzentration (250 µg/g Trockengewicht) im Maiskorn vor, (Link) und in noch geringeren Mengen in den verarbeiteten Lebensmitteln. Ausgehend vom erwarteten Gehalt in den Körnern, im Mehl und in den Tortillas, hätte eine Person wiederholt Zehntausende von Tortillas verspeisen müssen, damit eine Allergie hätte ausgelöst werden können.Beim "StarLink"-Mais wurde von den Zulassungsbehörden ein potentielles Risiko beanstandet. Der Zwischenfall zeigte aber auch auf, dass es in den USA unter den bestehenden Ernte- und Transportbedingungen unmöglich ist, für den menschlichen Verzehr bestimmte Nutzpflanzen vollständig von Nutzpflanzen abzugrenzen, die für die Tierfütterung vorgesehen sind. Dies muss in Zukunft bedacht werden, wenn andere nicht für den Lebensmittelbereich zugelassene Pflanzen angebaut und vermarktet werden. Ein effizientes System zur Trennung liegt auch im Interesse der Unternehmen, wenn z.B. ein für einen spezifischen Zweck vorgesehenes Produkt exklusiv lanciert werden soll.Es wurden auch Bedenken darüber geäussert, dass bei der gentechnischen Veränderung von Pflanzen unbeabsichtigt die Entstehung von Toxinen oder Allergenen ausgelöst werden könnte. Dabei sollte im Auge behalten werden, dass auch der Verzehr herkömmlicher Lebensmittel nicht völlig risikofrei ist. So können Allergien durch viele Lebensmittel ausgelöst werden. Als die Kiwi-Frucht in den 60er Jahren in Europa und die USA eingeführt wurde, war nicht bekannt, dass diese Frucht allergene Eigenschaften aufweist. Inzwischen reagieren 2-3% der Bevölkerung auf Kiwi allergisch (Link). Wichtig ist dabei der Hinweis, dass Personen mit einer Allergie gegen diese Frucht mit grosser Wahrscheinlichkeit auch allergisch auf gentechnisch veränderte Kiwi-Sorten reagieren – wenn die Gentechnologie nicht gerade dazu eingesetzt wird, die allergenen Eigenschaften abzuschwächen. Giftstoffe sind natürlicherweise in vielen herkömmlichen Lebensmitteln enthalten, zum Beispiel Aflatoxine in Nüssen, Cumarin in Zimt oder Acetaldehyde in Äpfeln [Ames, 2000]. Auch die entsprechenden gentechnisch veränderten Sorten weisen natürlich diese Toxine auf.
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